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09.06.2021

Vorfälligkeitsentschädigung – was ist das?

Die Vorfälligkeitsentschädigung ist das Entgelt einer Bank, das bei einer außerplanmäßigen Rückführung des Kredites vor Ablauf der Zinsfestschreibung berechnet wird. Die Vorfälligkeitsentschädigung fällt an, wenn der Kunde das Darlehen vorzeitig kündigt. Bei variabel vereinbarten Zinsen fällt diese nicht an.
Im Internet gibt es viele Vorfälligkeitsentschädigungsrechner. Diese liefern Ihnen einen ersten Wert, wie hoch die Vorfälligkeit sein kann, wenn Sie Ihren Immobilienkredit vorzeitig kündigen möchten. Kreditnehmer, die ihr Hypotheken­darlehen vorzeitig ablösen, müssen eine Vorfälligkeits­entschädigung zahlen. 

Rechte bei der vorzeitigen Ablösung von Immobilien­krediten

In bestimmten Fällen haben Kreditnehmer das Recht, ihr Immobiliendarlehen bereits vor Ablauf der Zins­bindung zurück­zuzahlen und der wichtigste Grund für eine vorzeitige Kredit­ablösung ist der Verkauf des Hauses oder der Wohnung. Die Bank kann im Gegen­zug einen Ausgleich dafür verlangen,wenn sie das Geld nicht zu dem Zins­satz anlegen kann, den sie für das Darlehen während der restlichen Zins­bindung bekommen hätte. Das gleiche gilt, wenn der Kreditnehmer ein vertraglich vereinbartes Darlehen gar nicht erst abnimmt. Die Höhe der Vorfälligkeits­entschä­digung hängt vom Zins­satz ab, den eine Bank für ihre Ersatz­anlage zugrunde legt. Je nied­riger der Zins­satz, desto höher die Entschädigung. Nach der Recht­sprechung des Bundes­gerichts­hofs müssen die Banken für die Ermitt­lung der Entschädigung die Rendite für Pfand­briefe heran­ziehen. 

Vorfälligkeits­entschädigung berechnen: So geht es 

  • Daten. Geben Sie in den Rechner die Daten Ihres Kredits ein. Sie benötigen lediglich den Ablöse­termin und die Höhe der Rest­schuld zum Ablöse­termin. Dann benötigen Sie den Zins­satz, die Monats­rate und das Ende der Zins­bindung. Falls Sie das Recht auf Sondertilgungen haben, geben sie deren maximal mögliche Höhe an.
  • Berechnung. Nach Eingabe des Abschlags für ersparte Risiko- und Verwaltungs­kosten oder Über­nahme der voreinge­stellten Werte berechnet das Programm die Vorfälligkeits­entschädigung nach den Grund­sätzen der Recht­sprechung anhand der zum Ablöse­termin maßgeblichen Pfand­brief­renditen. Liegt der Ablöse­zeit­punkt in der Zukunft, dann wird eine Rechnung auf Basis der aktuellen Pfand­brief­renditen erstellt.

Quelle: www.test.de

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